Regionalausschuss Herne: Neuer Vorsitz

Der IFK-Regionalausschuss Herne und Umgebung hat einen neuen Vorsitzenden. In Zukunft ist Lukas Hörnchen der Ansprechpartner für die Vernetzung in der Region. Auf der Regionalausschusssitzung am 23. Mai wurde er ins Amt gewählt. Seine Stellvertretung übernimmt Julia Foertsch. 

Den bisherigen Vorsitz hatte Christoph Biele inne. Dieser hatte zuvor bekanntgegeben, nicht mehr für die Position des Vorsitzenden zur Verfügung zu stehen. Der IFK dankt Christoph Biele und gratuliert Lukas Hörnchen und Julia Foertsch herzlich zur gewonnenen Wahl. 

Einer Liste mit allen Regionalausschüssen finden Sie hier. Wenn Sie Interesse an der Gründung eines Regionalausschusses haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu Anja Schlüter, stellvertretende Referatsleiterin Kassenverhandlungen und Wirtschaft, auf (0234 97745-0 oder schlueter@ifk.de). 

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.