Lymphödem Stadium II: G-BA beschließt bessere Versorgung für Betroffene

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. März 2017 beschlossen, dass bei Lymphödemen ab Stadium II von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Mit der entsprechenden Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entfällt damit das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. Bislang galt diese Regelung nur für Patienten mit Lymphödemen im Stadium III.

Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen. In der Pressemitteilung des G-BA heißt es: „Die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung ist für die Mehrheit der Patienten ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert, um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden.“

Diese Begründung entspricht zu 100 Prozent den fachlichen Argumenten, die der SHV in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar vorgetragen hatte. Der Beschluss ist noch nichts rechtskräftig. Wir informieren darüber, sobald diese Regel in Kraft tritt.

Weitere Artikel

therapro 2026 in Stuttgart: IFK vor Ort aktiv

2026 | 11.02. Mit einem starken Besucherandrang startete Ende Januar das Messejahr 2026 für die Heilmittelbranche. Das Messeduo aus therapro und medizin zog rund 15.500 Fachbesucher sowie über 364 Aussteller nach Stuttgart und verzeichnete damit ein deutliches Wachstum.

Neue Kooperation für Mitglieder: Jobradleasing mit BusinessBike

2026 | 09.02. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Bedeutung von Nachhaltigkeit gewinnen Fahrradleasing-Modelle in vielen Unternehmen an Fahrt. Auch Praxismitarbeiter können von günstigen Konditionen für ein neues Fahrrad oder E-Bike profitieren, die Praxen andererseits von erhöhter Attraktivität als Arbeitgeber und gestärkter Mitarbeiterbindung.