Osteopathie: Höchste Zeit für gesetzliche Regelungen

Unter dem Dach der Osteopathie tummeln sich derzeit eine Vielzahl verschiedener Behandlungskonzepte. Sie divergieren teilweise erheblich, denn die Inhalte und Umfänge sind mitunter höchst phantasievoll gewählt. Schon dadurch wird eine Definition von Osteopathie in Deutschland – aber auch weltweit – verhindert. Gedeihen kann dieser Wildwuchs in Deutschland jedoch nur, weil es keine einheitlichen Vorgaben zur Weiterbildung in der Osteopathie gibt. Diese Situation ist nicht nur unbefriedigend, sie gefährdet aus Sicht des IFK vor allem die Patientensicherheit und die Behandlungsqualität. Höchste Zeit also, dass sinnvolle gesetzliche Regelungen installiert werden.

Bei der 89. Gesundheitsministerkonferenz am 29. und 30. Juni in Rostock steht laut dem saarländischen Gesundheits-Staatssekretär Kolling auch die Osteopathie auf der Agenda. Der IFK weist vor diesem Hintergrund mit Nachdruck darauf hin, dass hinsichtlich der rechtssicheren und qualitätsgesicherten Installierung osteopathischer Therapiemethoden in das deutsche Gesundheitssystem keine bundesgesetzliche, sondern bundesweit gleiche Regelungen in den Ländern benötigt werden. Damit ist das zunächst wichtigste Ziel, dass sich die Länder auf Lösungen verständigen, die der hessischen Rechtsordnung gleich kommen. Dies hieße in summa:
Ein eigener Beruf Osteopath ist nicht erforderlich. Physiotherapeuten sind prädestiniert, die Osteopathie auszuüben. Erforderlich sind jedoch bundesweit koordinierte, gesetzliche Rahmenbedingungen für die Weiterbildung.

Lesen Sie schon jetzt die gesamte Stellungnahme des IFK zum Thema, die in der nächsten Ausgabe 4/16 des IFK-Fachmagazins „physiotherapie“ Anfang Juli erscheint.
Den Artikel können Sie hier einsehen.

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