Aktuelle Nachrichten des IFK

Der IFK hatte am vergangenen Samstag zur Vertreterversammlung nach Bochum eingeladen. Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer begrüßten die versammelten Regionalausschussvorsitzenden. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Christiane Bruchhaus-Marek, zeigte sich erfreut, dass unter Einhaltung eines Hygienekonzepts ein Treffen in Präsenz möglich war.
Der IFK hatte am vergangenen Samstag zur Vertreterversammlung nach Bochum eingeladen. Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer begrüßten die versammelten Regionalausschussvorsitzenden.
Versicherte der AOK können ab Ende Februar den Nachweis über eine Befreiung von der Zuzahlung digital abrufen – also zum Beispiel auf dem Smartphone. Die digitale Zuzahlungsbefreiung wird dann in der AOK-App angezeigt und besitzt die gleiche Gültigkeit, wie die bisherige Variante in Papierform.

Austausch zur Gesundheitspolitik

Um die Interessen der Physiotherapeuten zu vertreten, tritt der IFK regelmäßig in Kontakt mit der Politik und tauscht sich über die aktuelle Situation der Branche aus. Nach der Bundestagswahl gilt es nun erneut, die Mitglieder des Gesundheitsausschusses über die Entwicklungen in der Physiotherapie aus Sicht der Basis zu informieren.
csm_Screenshot_Westig_ceddffd2c6.png
Swantje-Charlotte Ahrenstedt hat sich mit viel Planung ihre eigene Physiotherapiepraxis aufgebaut und diese zum 1. Juli 2021 eröffnet. Wie ihr physio-START dabei geholfen hat, erzählt sie im IFK-Interview.
csm_Foto_Ahrenstedt_a53551d9de.jpg
Bereits Ende Dezember hat der IFK die ersten Schritte hin zu einem neuen Mitglieder-Newsletter getan. Mit den „IFK-Mitgliedernews ad hoc“ informiert die Geschäftsstelle seitdem tagesaktuell über wichtige Änderungen im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26) zur Coronapolitik auf Landes- und Bundesebene, die für den Praxisalltag der selbstständigen Physiotherapeuten wichtig sind.
MITGLIEDERNEWS_KOPFELEMENT_15_cm_RGB_72_dpi.jpg
Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Heilmittelerbringerliste auf seiner Internetseite veröffentlicht, die auch Physiotherapeuten führt. Dies hatte der Gesetzgeber in § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V vorgesehen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) informiert, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung also bisher noch nicht eingereicht haben (ursprünglich galt die Frist bis zum 31. Januar 2022) verlieren nicht ab dem 1. Februar ihre Kassenzulassung und müssen diese neu beantragen.
Die Frist zur Anerkennung des seit August 2021 gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer endet am 31. Januar 2022. Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.
Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) endeten am 17. Dezember 2021 ohne Einigung bei der Vergütung der Videobehandlung.
Künftig sollen auch die Heilmittelerbringer mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten und beispielsweise auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Damit das reibungslos funktioniert, werden zurzeit Tests durchgeführt, zum Beispiel zur Beantragung des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und der Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte).
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit Blick auf die viel diskutierte einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März 2022, die im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beschlossen wurde, einige Klarstellungen veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob zum Beispiel nicht immunisierte Bestandsmitarbeiter in Physiotherapiepraxen nach dem 15. März 2022 weiter beschäftigt werden dürfen.
„Was macht Digitalisierung mit der Gesundheit?“ fragte Prof. Andréa Belliger vom Institut für Kommunikation & Führung in Luzern zu Beginn ihres Vortrags zum Thema Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter während des digitalen IFK-Jubiläumssymposiums im Juni 2021.
In der ersten Ausgabe der „physiotherapie“ im Jahr 2022 berichten wir über die letzten beiden Veranstaltungen in 2021: die „therapie Hamburg“ mit der Preisverleihung des IFK-Businessplan-Wettbewerbs und dem 3. TherapieGipfel, der im November online stattfand. Wir blicken aber auch ins neue Jahr – oder besser in die neue Legislaturperiode.
Die Selbstständigkeit und die Übernahme einer eignen Praxis stand für Nina Schön nicht immer an erster Stelle. Sie hat sich dennoch dafür entschieden und sagt jetzt, dass es eine Win-win-win-Situation geworden ist. Im Interview mit dem IFK erzählt sie, wie ihr das Angebot von physio-START beim Weg in die Selbstständigkeit geholfen hat.
csm_Foto_Sch%C3%B6n_3b92888255.jpg

Frohe Weihnachten!

Liebe Leser, nach einem weiteren spannenden Jahr mit vielen neuen Herausforderungen wünschen wir Ihnen, dass Sie über die Feiertage zur Ruhe kommen und Energie für das neue Jahr 2022 sammeln können.
csm_Weihnachtspost_76549ccc58.jpg
Zum 01.01.2022 tritt eine neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert. Mit der BBhV werden ab Januar die Höchstbeträge einzelner Leistungen erhöht – so z. B. die Positionen der MLD und KG-ZNS. Zusätzlich wird eine neue Position für einen „Physiotherapeutischen Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“ eingeführt, die – analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – mit 55 Euro erstattet wird.

Frohe Weihnachten!

Liebe Leser, nach einem weiteren spannenden Jahr mit vielen neuen Herausforderungen wünschen wir Ihnen, dass Sie über die Feiertage zur Ruhe kommen und Energie für das neue Jahr 2022 sammeln können.
csm_Weihnachtspost_76549ccc58.jpg
Seit Oktober 2021 sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Aufgrund von technischen Verzögerungen können Arztpraxen allerdings übergangsweise bis Ende Juni 2022 weiter auch Bescheinigungen auf Papier ausstellen. Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann voraussichtlich auch die Arbeitgeber in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden.