Aktuelle Nachrichten des IFK

Das Infektionsschutzgesetz in Gestalt der neuen „Bundesnotbremse“ regelt, dass Physiotherapeuten bei bestimmten Inzidenzwerten während körpernahen Behandlungen stets eine FFP2-Maske (oder KN95/N95) tragen müssen. Auch der Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) enthält eine gleichlautende Regelung. Um die Belastung dabei möglichst gering zu halten, sollten Therapeuten während ihres Arbeitstages auf regelmäßige Erholungspausen achten.
Das erste bundesweite Schiedsverfahren im Bereich Physiotherapie hat kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Hintergründe und Informationen dazu, wie es jetzt weitergeht, gibt es in der neuen Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie, die nun online erschienen ist und in den nächsten Tagen an alle Abonnenten verschickt wird. Der Artikel ab S. 22 zeichnet die zähen Verhandlungen bis zu dem Entschluss des IFK nach, gemeinsam mit dem VDB-Physiotherapieverband Klage gegen Teile des Schiedsspruchs einzureichen.
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Das Institut für Freie Berufe untersucht erneut die aktuelle und erwartete Geschäftslage der Freien Berufe. Gerade in den derzeit schwierigen Zeiten durch die Corona-Pandemie stellt dies eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die politische Kommunikation der Berufsstände dar. Der IFK – Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe – bittet daher alle Physiotherapiepraxisinhaber herzlich, sich an der Befragung zu beteiligen.
Ab dem 20. April 2021 müssen Inhaber von Physiotherapiepraxen ihren Mitarbeitern regelmäßig Corona-Tests zur Verfügung stellen. Das regelt die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung.

SHV bei Anhörung zum DVPMG

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2021 die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.
Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 12. April 2021 die Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) statt. Dabei handelt es sich um ein typisches Omnibus-Gesetz: Auf 160 Seiten finden sich viele Themen – und mittendrin steckt „kurz und knapp“ auch die Verlängerung der Modellklausel für die primärqualifizierenden Studiengänge von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis zum Jahr 2026.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam Klage gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. Aus Sicht der beiden Verbände weist der Schiedsspruch erhebliche Mängel auf, die so nicht akzeptieren werden können. Daher soll der Schiedsspruch richterlich überprüft werden.
Am 26. März 2021 haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und Verband Physikalische Therapie (VPT) über den Stand der Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband berichtet. Seitdem ist einiges passiert. In dieser Meldung wird der aktuelle Stand zusammengefasst und über die nächsten Schritte in Sachen neuer Bundesrahmenvertrag berichtet.
Das Land Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Damit ist nun offiziell geregelt, dass Patienten keinen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest brauchen, wenn sie eine medizinisch notwendige physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten.
Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Corona-Hygienepauschale für Heilmittelbehandlungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Privaten Krankenversicherer werden ihren Krankenversicherten demnach in aller Regel weiterhin bis zu 1,50 Euro pro Behandlungstermin erstatten. Maßgeblich ist der Tag der Behandlung.

Sachsen: Keine Testpflicht mehr

Auch in Sachsen müssen Patienten künftig nicht mehr vor jeder physiotherapeutischen Behandlung einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Das hat die Sächsische Staatskanzlei den Verbänden soeben mitgeteilt.

Neue BGW-Arbeitsschutzstandards

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen aktualisiert. Darin sind die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berücksichtigt.
Obwohl die Schiedsstelle beschlossen hat, dass mit Wirkung ab dem 1. April 2021 alle festgesetzten Teile zum neuen Bundesrahmenvertrag in Kraft treten sollen, hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die entsprechenden Dokumente noch nicht veröffentlicht. Entgegen der Auffassung des IFK vertritt der GKV-SV die Meinung, dass somit die bisherigen kassenindividuellen Verträge fortgelten.

Frohe Ostern!

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, über die Osterfeiertage ist die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 6. April stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage!
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Durch die Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung können Physiotherapiepraxen in eigener Verantwortung PoC-Antigen-Tests für Inhaber und Mitarbeiter beschaffen und auch selbst anwenden. Die Sachkosten dafür können sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Erstattung abrechnen, in deren Bezirk die Praxis ihren Sitz hat. IFK-Mitglieder können solche Selbsttests ab sofort beim neuen IFK-Kooperationspartner „MEDICE Arzneimittel Pütter“ bestellen.
Was ändert sich durch den neuen Bundesrahmenvertrag? Wann tritt er in Kraft und welche Preise gelten ab dem 1. April 2021? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der IFK in einem ausführlichen Mitgliederanschreiben.